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Windpark Bollenhagen ab sofort mit bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet

Das Energiesammelgesetzt 2018 schreibt Windparkvorhaben für die Zukunft vor, dass die Nachbefeuerung (umgangssprachlich: rotes Blinken) in der Nacht bedarfsgerecht ausgeführt wird. Dies bedeutet, dass die Befeuerung des Nachts nur aktiv ist, wenn ein Luftfahrzeug sich im Sicherheitsbereich zum Windpark aufhält.

Der Windpark Bollenhagen ist einer der ersten Windparks in Niedersachsen, der nach einem langen Genehmigungsprozess und recht hohen Investitionskosten diese Maßnahme der Akzeptanzsteigerung bei der Bevölkerung ausgeführt und eingesetzt hat. Die Deutsche Flugsicherung hat das System technisch und in der Erprobung untersucht und ist zu einer positiven, gutachterlichen Begleitung gekommen. Der Landkreis Wesermarsch hat schließlich die Umsetzung und Änderung der bestehenden Genehmigung mit Wirkung vom 07.08.2019 vollzogen. Der Testbetrieb begann bereits in der Nacht des 08.08. und ist seitdem im dauerhaften, mittlerweile Standardbetrieb.

„Dieses System werden wir auch in anderen Vorhaben gemeinsam mit der Quantec Operation GmbH umsetzten, weil uns diese Partnerschaft in Jade überzeugt hat“, fasst die Geschäftsführung des Windparks zusammen.“

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